In mehreren Proben, die die InphA im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt untersucht hat, wurde der nicht deklarierte Inhaltsstoff Sibutramin analytisch nachgewiesen und quantitativ bestimmt.
Das RP Darmstadt warnte am 29.08.2013 basierend auf diesen Ergebnissen in einer Pressemitteilung vor diesen Produkten. Auf der Internetseite des RP Darmstadt ist eine Liste mit Präparaten zu finden, die aufgrund vergleichbarer Befunde als bedenklich eingestuft wurden.