Ratgeber in Spezialfragen der pharmazeutischen Analytik
Gemäß § 64 (2) des AMG kann die Arzneimittelüberwachungsbehörde bei der Durchführung der Überwachung Sachverständige beiziehen. Auf Anfrage der Behörden begleiten daher wissenschaftliche Mitarbeiter der InphA GmbH behördliche GMP-Inspektionen im In- und Ausland als analytische Sachverständige. Die Inspektionen finden dabei an den Standorten der überwachten Unternehmen statt.
Der Sachverstand der Wissenschaftler der InphA GmbH ist auch von anderer Seite gefragt, z.B. als Sachverständige vor Gericht oder als Berater für Verbraucherschutzorganisationen oder für die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Leistungsangebot
Das wissenschaftliche Personal der InphA ist aufgrund seiner routinemäßigen Befassung mit allen pharmazeutisch-analytischen Fragestellungen bestens für die Aufgabe gerüstet, GMP-Inspektoren als analytische Sachverständige zu begleiten und dabei die Labortätigkeit in den Betrieben zu begutachten.
Darüber hinaus stellt die InphA auf Anfrage ihren Sachverstand auch anderen Behörden und Organisationen zur Verfügung.