Vertragliche Basis

Vertragliche Basis der InphA sind u.a.:

  • die 2. Änderung des Abkommens (LINK zum PDF ÄndAbkommen 2021) über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimitteluntersuchung vom 27. November 2012 und
  • der Gesellschaftsvertrag (LINK zum PDF Gesellschaftsvertrag-21.12.2012) vom 21. Dezember 2012

Organe der Gesellschaft

Nachfolgend eine schematische Darstellung der Organe der Gesellschaft:

Die Gesellschafterversammlung setzt sich zusammen aus Vertretern der Finanzministerien der Gesellschafterländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein. Alle Länder sind gleichberechtigte Gesellschafter, d.h. sie halten gleich hohe Anteile am Stammkapital.

Im Aufsichtsrat sind die Abteilungsleiter in den Gesundheitsministerien der beteiligten Länder vertreten. Der Vorsitz des Aufsichtsrats wechselt nach festgelegtem Turnus alle zwei Jahre. Pro Jahr finden i.d.R. zwei Aufsichtsratssitzungen und eine Gesellschafterversammlung statt.

Die InphA gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Labor: dieser Bereich besteht aus sechs wissenschaftlichen Arbeitsgruppen mit jeweils einer Laborleitung (wissenschaftliche Mitarbeiter/innen) und ein bis drei technischen Mitarbeiter/innen
  • Ausbildung: in der Regel werden ein bis zwei Auszubildende zum Chemielaboranten beschäftigt
  • Abgrenzung: dieser Bereich ist für die Einstufung von Arzneimitteln im Vergleich zu anderen Produkten (z.B. Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten, etc.) verantwortlich
  • Verwaltung: der umfangreiche Aufgabenbereich umfasst u.a. die Buchführung, den Einkauf, das Controlling, das Probenmanagement (Eingang, Unterlagenprüfung, Anforderung von Vorschriften und Referenzstandards) und die Erstellung von Aufwandmitteilungen und Rechnungen
  • Managementsystem: die Aufgabe des Managementbeauftragten nach DIN EN ISO 17025 wird von einer Laborleiterin wahrgenommen